Mehr Personal. Bessere Pflege.

Neue Vorgaben zur Personalausstattung in Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern

Eine gute Pflege braucht ausreichend Personal, passende Qualifikationen und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit den neuen Vorgaben zur Umsetzung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 113c SGB XI wird die Pflege stärker am tatsächlichen Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet.

Ziel ist es, Pflegekräfte gezielter einzusetzen, Pflegeteams zu stärken und eine qualitativ hochwertige Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern langfristig zu sichern.


Pflege stärken. Fachkräfte entlasten. Menschen gut versorgen.

👥 Pflegebedarf statt starrer Quote

Die bisherige Fachkraftquote von 50 Prozent wird aufgehoben. Die Personalausstattung orientiert sich künftig stärker am individuellen Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner.

Damit können Pflegeeinrichtungen flexibler auf unterschiedliche Anforderungen reagieren.

🩺 Der richtige Qualifikationsmix

Das neue System unterscheidet zwischen Pflegefachkräften, qualifizierten Pflegehilfs- und Assistenzkräften sowie weiteren Hilfskräften.

Je nach Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Pflegebedarf kann das Personal passgenauer eingesetzt werden.

🎯 Fachkräfte gezielter einsetzen

Pflegefachkräfte sollen dort eingesetzt werden, wo ihre besondere Qualifikation besonders wichtig ist – beispielsweise bei der Steuerung von Pflegeprozessen und komplexen Versorgungssituationen.

🤝 Mehr Verantwortung im Team

Pflegehilfs- und Assistenzkräfte übernehmen entsprechend ihrer Qualifikation mehr Aufgaben. Dadurch werden Kompetenzen besser genutzt und Pflegefachkräfte entlastet.

📈 Perspektiven für zusätzliches Personal

Durch die vollständige Ausschöpfung der Personalrichtwerte entsteht langfristig Potenzial für zusätzliche Vollzeitstellen in Pflegeeinrichtungen.

Davon profitieren Pflegekräfte, Einrichtungen und vor allem die Menschen, die auf gute Pflege angewiesen sind.

⚖️ Bundes- und Landesrecht abgestimmt

Die neuen Regelungen berücksichtigen die bundesweiten Vorgaben nach § 113c SGB XI und verbinden diese mit den landesspezifischen Anforderungen in Mecklenburg- Vorpommern.

Gute Pflege ist Teamarbeit.

✔ Orientierung am Pflegebedarf
✔ Fachkräfte dort einsetzen, wo sie gebraucht werden
✔ Pflegeteams stärken
✔ Mehr Personal für eine bessere Zukunft
✔ Für ein soziales Mecklenburg-Vorpommern

Eine moderne Pflege für unser Land

Pflegekräfte leisten jeden Tag wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Gute Arbeitsbedingungen, eine sinnvolle Aufgabenverteilung und ausreichend Personal sind entscheidend für eine menschenwürdige Pflege.

Die Weiterentwicklung der Personalbemessung schafft bessere Voraussetzungen für Pflegeeinrichtungen, Beschäftigte und pflegebedürftige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen

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